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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18 (https://dejure.org/2019,86859)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2019 - L 7 AL 12/18 (https://dejure.org/2019,86859)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2019 - L 7 AL 12/18 (https://dejure.org/2019,86859)
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  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18
    Vom BSG würden Unterbrechungen von 38 Tagen und von 43 Tagen als unproblematisch angesehen (B 11 AL 4/16 R und B 11 AL 3/16 R).

    Das BSG hat in zwei Entscheidungen vom 23. Februar 2017 (B 11 AL 3/16 R und B 11 AL 4/16 R) zum hier streitentscheidenden Begriff "unmittelbar" in § 26 Abs. 2 SGB III ausgeführt, es sei aus Gründen der Praktikabilität nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte in ihrer Verwaltungspraxis einen Unterbrechungszeitraum von bis zu einem Monat stets als anschlusswahrend ansehe.

    Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 SGB III würden es indes nicht ausschließen, in Einzelfällen auch bei längeren Unterbrechungszeiträumen eine Versicherungszeit für den Bezug der in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Leistungen anzuerkennen (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 17 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 18).

    Der Schutzzweck von § 26 SGB III erfordert danach zur Beantwortung der Frage, ob ein unmittelbarer Anschluss zwischen den Leistungen besteht, die Prüfung, welche besonderen Umstände im Einzelfall zur Unterbrechung geführt haben (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 25 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 25).

    Ein Ausschluss aus der Versichertengemeinschaft ist danach nur dann gerechtfertigt, wenn diese Umstände von solchem Gewicht sind, dass sie den Schluss rechtfertigen, die Betroffenen hätten sich von der Arbeitslosenversicherung abgekehrt (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 25 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 25).

    Besonderheiten der in § 26 Abs. 2 SGB III jeweils bezeichneten Lohnersatzleistungen sind in diesem Rahmen zu berücksichtigen (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 25 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 25).

    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich dabei als maßgebliche Kriterien entnehmen, ob die Klägerin die Dauer der Lücke beeinflussen konnte oder ob die Lücke von durch die Klägerin nicht beeinflussbaren Zufällen abhing (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2018 - L 3 AL 2273/18 - juris RdNr. 27; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 2018 - L 1 AL 3/17 - juris RdNr. 40; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 26 RdNr. 34; a.A. SG Berlin, Urteil vom 20. Juli 2018 - S 58 AL 352/18 - juris RdNr. 19, das meint, auf ein Verschulden oder eine eigene Verursachung der Lücke durch die Klägerin komme es nicht an).

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18
    Vom BSG würden Unterbrechungen von 38 Tagen und von 43 Tagen als unproblematisch angesehen (B 11 AL 4/16 R und B 11 AL 3/16 R).

    Das BSG hat in zwei Entscheidungen vom 23. Februar 2017 (B 11 AL 3/16 R und B 11 AL 4/16 R) zum hier streitentscheidenden Begriff "unmittelbar" in § 26 Abs. 2 SGB III ausgeführt, es sei aus Gründen der Praktikabilität nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte in ihrer Verwaltungspraxis einen Unterbrechungszeitraum von bis zu einem Monat stets als anschlusswahrend ansehe.

    Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 26 Abs. 2 SGB III würden es indes nicht ausschließen, in Einzelfällen auch bei längeren Unterbrechungszeiträumen eine Versicherungszeit für den Bezug der in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Leistungen anzuerkennen (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 17 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 18).

    Der Schutzzweck von § 26 SGB III erfordert danach zur Beantwortung der Frage, ob ein unmittelbarer Anschluss zwischen den Leistungen besteht, die Prüfung, welche besonderen Umstände im Einzelfall zur Unterbrechung geführt haben (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 25 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 25).

    Ein Ausschluss aus der Versichertengemeinschaft ist danach nur dann gerechtfertigt, wenn diese Umstände von solchem Gewicht sind, dass sie den Schluss rechtfertigen, die Betroffenen hätten sich von der Arbeitslosenversicherung abgekehrt (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 25 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 25).

    Besonderheiten der in § 26 Abs. 2 SGB III jeweils bezeichneten Lohnersatzleistungen sind in diesem Rahmen zu berücksichtigen (BSG, Urteile vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R - juris RdNr. 25 und B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 25).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2017 - L 16 KR 44/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18
    Sie führe parallel vor dem SG Lüneburg ein Klageverfahren gegen die BARMER GEK auf Zahlung von Krankengeld über den 31. Mai 2015 hinaus (Az. S 16 KR 44/17).

    Das SG Lüneburg hat in dem Verfahren S 16 KR 44/17 die Klage der Klägerin gegen die BARMER GEK mit Urteil vom 11. April 2019 abgewiesen.

    Vor diesem Hintergrund kommt es auf den weiteren Fortgang des vom SG Lüneburg entschiedenen Verfahrens S 16 KR 44/17 über den weiteren Bezug von Krankengeld über den Mai 2015 hinaus nicht an, weil auch dieser Krankengeldbezug aufgrund der Lücke zwischen dem 2. März und 26. April 2015 nicht mehr unmittelbar im Sinne des § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III wäre und damit nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit nach § § 142 Abs. 1 S. 1 SGB III führen kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 3 AL 2273/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18
    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich dabei als maßgebliche Kriterien entnehmen, ob die Klägerin die Dauer der Lücke beeinflussen konnte oder ob die Lücke von durch die Klägerin nicht beeinflussbaren Zufällen abhing (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2018 - L 3 AL 2273/18 - juris RdNr. 27; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 2018 - L 1 AL 3/17 - juris RdNr. 40; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 26 RdNr. 34; a.A. SG Berlin, Urteil vom 20. Juli 2018 - S 58 AL 352/18 - juris RdNr. 19, das meint, auf ein Verschulden oder eine eigene Verursachung der Lücke durch die Klägerin komme es nicht an).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - L 1 AL 3/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18
    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich dabei als maßgebliche Kriterien entnehmen, ob die Klägerin die Dauer der Lücke beeinflussen konnte oder ob die Lücke von durch die Klägerin nicht beeinflussbaren Zufällen abhing (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2018 - L 3 AL 2273/18 - juris RdNr. 27; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 2018 - L 1 AL 3/17 - juris RdNr. 40; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 26 RdNr. 34; a.A. SG Berlin, Urteil vom 20. Juli 2018 - S 58 AL 352/18 - juris RdNr. 19, das meint, auf ein Verschulden oder eine eigene Verursachung der Lücke durch die Klägerin komme es nicht an).
  • SG Berlin, 20.07.2018 - S 58 AL 352/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 12/18
    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich dabei als maßgebliche Kriterien entnehmen, ob die Klägerin die Dauer der Lücke beeinflussen konnte oder ob die Lücke von durch die Klägerin nicht beeinflussbaren Zufällen abhing (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 4/16 R - juris RdNr. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2018 - L 3 AL 2273/18 - juris RdNr. 27; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 2018 - L 1 AL 3/17 - juris RdNr. 40; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 26 RdNr. 34; a.A. SG Berlin, Urteil vom 20. Juli 2018 - S 58 AL 352/18 - juris RdNr. 19, das meint, auf ein Verschulden oder eine eigene Verursachung der Lücke durch die Klägerin komme es nicht an).
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